Mit „Eichung“ bezeichnet man die Kontrolle und Einstellung von Messgeräten unterschiedlichster Art. Bei vielen Geräten ist eine regelmäßige Eichung vorgeschrieben. Heizkostenverteiler (Verdunstergeräte oder elektronische Heizkostenverteiler) müssen jedoch nicht in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Geeicht werden müssen hingegen:
Warmwasserzähler alle fünf Jahre,
Kaltwasserzähler alle sechs Jahre,
Wärmezähler alle fünf Jahre.
Der Besitzer der Messgeräte muss für die vorgeschriebene Eichung Sorge tragen. Wann und durch welche Prüfstelle die jüngste Eichung erfolgte, kann man den an den Geräten angebrachten Plomben oder Klebemarken entnehmen.