Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihre Mietimmobilie das gesamte Jahr über zu beheizen. Meist wird im Mietvertrag eine Heizperiode vereinbart. In dieser Periode müssen Sie für eine bestimmte Mindesttemperatur sorgen.
Die Gerichte legen meist folgende Mindesttemperaturen zugrunde:
Von 06:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr oder 24:00 Uhr: 20 bis 22°
In der übrigen Zeit: 18°
Je nach Außentemperatur muss aber auch außerhalb der Heizperiode geheizt werden. Aus der Rechtsprechung ergibt sich hier die Faustformel, dass Sie spätestens dann wieder heizen müssen, wenn die Außentemperatur über drei Tage weniger als 12°C beträgt oder die die Zimmertemperatur unter 18°C sinkt. Fällt die Zimmertemperatur sogar auf 16°C, müssen Sie die Heizung sofort wieder einschalten.