Zu den öffentlichen Lasten zählen z. B. Kanalgebühren, Gebühren für den Schornsteinfeger und die Straßenreinigung, die Grundsteuer, Erschließungsbeiträge usw.
Da Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie auch der Schuldner dieser öffentlichen Lasten. Sie können diese aber teilweise – bei einer entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarung – auf die Mieter umlegen.