Schreibt die Landesbauordnung keinen Einbau von Wasseruhren vor, ist es Ihre Sache zu entscheiden, ob und wann Wasseruhren in Ihrem Mehrfamilienhaus eingebaut werden.
Fehlen Wasseruhren an den einzelnen Kreisläufen, können Sie die Wasserkosten nach Köpfen (Zahl der in der Wohnung lebenden Personen) oder nach Wohnfläche abrechnen.
Sie können Wasseruhren jederzeit ohne Zustimmung Ihrer Mieter einbauen. Als Modernisierungsmaßnahme, die zur Wassereinsparung dient, können Sie nach dem Einbau die Miete entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erhöhen. Nach der Installation müssen Sie ab der dem Einbau folgenden Abrechnungsperiode verbrauchsabhängig abrechnen.