Als Werbungskosten gelten alle Ihnen entstehenden Kosten, die Sie zur Erzielung von Einkünften aufwenden müssen. Sie werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet.
Um Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen zu können, müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Anlage V ausfüllen.
Lesen Sie hierzu das Kapitel „Die Anlage V“ im Leitfaden „Abrechnen“. Hier finden Sie auch einen Artikel zum Thema Werbungskosten.