Wenn Sie Ihr Haus vermietet haben und die Mieter pünktlich ihre Miete zahlen, freut sich auch das Finanzamt. Denn wie bei allen Einnahmen will es auch hier ein Stück von Ihrem Kuchen haben. Bei den Mieteinnahmen handelt es sich um sogenannte „Steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (§ 21 EStG). Die entsprechenden Daten müssen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung auf dem Formular „Anlage V“ einreichen.

Die „Anlage V“ füllen Sie einmal pro Immobilie aus. Haben Sie in einem Haus mehrere Wohnungen vermietet, müssen Sie die Anlage V also auch nur einmal ausfüllen.
Oben rechts auf der Vorderseite der Anlage V müssen Sie zunächst vermerken, ob die Anlage zur Einkommensteuer-, Körperschaftssteuer- oder Feststellungserklärung gehört. Als Alleineigentümer oder gemeinsamer Eigentümer mit dem Ehepartner kreuzen Sie das Feld vor Einkommensteuererklärung an. Sollten Sie die Immobilie mit anderen Personen zusammen besitzen, müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben und hier das entsprechende Feld ankreuzen.