Es gibt nur wenige Bereiche, in denen so widersprüchliche Interessen aufeinander treffen wie bei der Mieterhöhung. Sie haben Anspruch auf eine vernünftige Rendite Ihres Kapitals. Andererseits ist der Mieter natürlich daran interessiert, so günstig wie möglich zu wohnen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Mieterhöhungsverfahren vor dem Gericht enden. Da der Gesetzgeber hier einige Regularien – zugunsten des Mieters – festgelegt hat, kommt es dort leider immer wieder vor, dass der Vermieter das Nachsehen hat.
Nach der Mietrechtsreform wurden die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Mietrechts weitgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst. Die Vorschriften, die bei Beachtung der Mieterhöhung bei Wohnraum zu beachten sind, finden Sie in den Paragrafen 557 bis 561. Dabei geht es hier um „richtige“ Mietverhältnisse. Die Regelungen betreffen laut § 549 BGB nicht

Außerdem gelten für preisgebundenen Wohnraum abweichende Bestimmungen.