„Das ist ja schlimmer, als ich befürchtet habe". Meine Frau starrte entsetzt durch die Haustüre in die Wohnung, die unsere „Mieterin" Katrin Fluchter „geräumt" hatte. Von Mieterin kann eigentlich keine Rede sein, denn die Mietrückstände hatten zur Kündigung geführt. Und auch das Wort „Räumen" hatte hier seinen Sinn verloren: Die Tapete hing in Fetzen von den Wänden, die Türen waren verschmiert und überall lag Unrat herum.
„Hier muss nicht nur renoviert werden" stellte ich trocken fest. „Als weißt du" fuhr mich meine Frau aufgebracht an „deine Ruhe möchte ich haben. Was das alles kosten wird. Und Frau Fluchter wird das nicht zahlen – bei der ist doch nichts zu holen." „Ich weiß – aber ich hatte von Anfang an ein ungutes Gefühl und habe uns abgesichert." „Falls du die Kaution meinst – also mit den 1.200 € ist das hier nicht getan." warf meine Frau ein. „Weiß ich, deshalb habe ich sicherheitshalber noch einen Bürgen verlangt, der für etwaige Mietforderungen und Schäden an der Mietsache geradestehen muss." Meine Frau schaute mich mit großen Augen an und lächelte. Ich wusste, jetzt war ich ein Held.
Nachdem die ersten Rechnungen ins Haus flatterten, schrieb ich dem Bürgen einen freundlichen Brief und bat um die erste Zahlung. Doch der Bürge reagierte nicht. Ich schrieb einen weiteren Brief und noch einen und noch einen. Der Tonfall wurde natürlich immer unfreundlicher. Doch der Bürge reagierte nicht. Dann rief ich ihn an. Es kam zu folgendem Telefonat
„Guten Tag, Martin Müller hier."
„Guten Tag Herr Müller, was kann ich für Sie tun?"
„Zunächst einmal auf meine Briefe antworten und dann die Schulden von Frau Fluchter bezahlen."
„Ach so – der Herr Müller, entschuldigen Sie, dass ich nicht sofort wusste, worum es ging. Tja, das ist ja eine sehr ärgerliche Angelegenheit mit der Frau Fluchter. Aber ich fürchte, ich kann Ihnen da nicht helfen."
„ Wie bitte, aber ich habe jetzt schon über 8.000 € in der Renovierung stecken. Und Sie haben schließlich für Frau Fluchter gebürgt."
„ Ja – aber Ihnen stand die Bürgschaft ja gar nicht zu. Sie haben doch die Kaution von Frau Fluchter erhalten, oder?"
„ Ja – aber..."
„Nein, kein aber. Mit der Kaution ist Ihr Absicherungsanspruch erfüllt und meine Bürgschaft ist hinfällig."
„ Also, das glaube ich jetzt nicht – das bringe ich vor Gericht – so kommen Sie mir nicht davon!"
„ Ach wissen Sie – das ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal – aber an Ihrer Stelle sollten Sie sich das gut überlegen. Sonst haben Sie nachher nicht nur die Renovierungskosten am Hals sondern auch noch die Prozesskosten. Ach – ich sehe gerade, dass ich jetzt eine wichtige Besprechung habe – also auf Wiederhören Herr Müller."
Aufgelegt – er hatte einfach aufgelegt. Na – das gibt eine gesalzene Klage dachte ich mir und rief meinen Anwalt an. Doch was ich da zu hören bekam, wollte ich zunächst nicht glauben. Die Bürgschaft konnte ich tatsächlich abschreiben. Mit stand tatsächlich nur die Kaution zu. Im Klartext: Die Renovierungskosten der Wohnung würden an mir hängen bleiben und für meine Frau würde ich jetzt auch kein Held mehr sein.