Ein skurriler Rechtsstreit ging am 21.10.2011 vor dem Landgericht Chemnitz in der Sache zu Ende. Gestritten wird jetzt noch über die Frage, wer die Prozesskosten tragen muss. Legt man das Urheberprinzip sehr eng aus, müsste eigentlich der Schauspieler Jonny Depp zahlen, der in den Filmen der „Fluch der Karibik“-Serie den Piraten Jack Sparrows spielt.
Alles begann nämlich im Jahre 2006, als die damals elfjährige Tochter der Mieterin anlässlich einer „Fluch-der-Karibik“-Party eine große Piratenflagge mit einem grinsenden Totenkopf geschenkt bekam. Die Fahne wurde anstatt einer Gardine in ein Fenster über der Haustür gehängt. Bis 2010 geschah nichts. Dann aber erhielt die Mieterin Post vom Vermieter. Die Fahne müsse entfernt werden. Sie schrecke etwaige Mietinteressenten ab.
Da die Mieterin sich in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt fühlte, reagierte sie nicht. Die Angelegenheit landete vor dem Amtsgericht Chemnitz. Dort entschied der Richter, dass die Fahne entfernt werden müsse und der Vermieter Anspruch auch Schadenersatz habe (es sollten bereits Mietinteressenten von der Piratenflagge vergrault worden sein).