Man spricht von einer Änderungskündigung, wenn die Kündigung gleichzeitig mit dem Angebot verknüpft wird einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen abzuschließen.
Änderungskündigungen kommen im Mietrecht meist nur bei Gewerbemietverträgen vor. Im Wohnraummietrecht ist eine Änderungskündigung ausgeschlossen, wenn dadurch eine höhere Miete erreicht werden soll.