Kündigen Sie einem Mieter wegen Eigenbedarf, müssen Sie ihm bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung, die mit seiner gekündigten Wohnung vergleichbar ist, anbieten, wenn diese im selben Haus oder derselben Wohnanlage zur Verfügung steht.
Wird eine entsprechende Wohnung jedoch erst nach der Kündigung frei, müssen Sie diese dem Mieter nicht mehr anbieten, auch wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.