Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wird Ihnen oft nicht die gesamte vereinbarte Kreditsumme ausbezahlt, obwohl sie diese zurückzahlen müssen. Die von der Bank einbehaltene Differenz zwischen vereinbarter Darlehenssumme und ausbezahltem Betrag ist eine vorweggenommene Zinszahlung an die Bank und / oder Bearbeitungsgebühren der Bank, die man als Disagio oder Damnum bezeichnet.
Das Disagio wird entweder in Prozent oder als fester Betrag vereinbart. Bei einem Disagio von 3,5 % werden Ihnen 96,5 % des Darlehens wirklich ausbezahlt. Bei einem Kredit zur Finanzierung einer Mietimmobilie wird das Disagio in sofern interessant, da Sie es im Jahr der Darlehensauszahlung als Werbungskosten geltend können, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Disagiosplitting
Besteht ein Disagio aus einem ausgewiesenen Zinsteil und einer Bearbeitungsgebühr spricht man vom Disagio-Splitting. Die Banken wenden das Disagiosplitting gerne an. Da der Zinsteil nur über die Zinsbindungsfrist verteilt werden kann, die Bearbeitungsgebühr aber über den ganzen Kreditzeitraum, wirkt der Effektivzins niedriger, obwohl Ihre Kostenbelastung sich nicht verändert.