Der Energieausweis ist seit 2008 für jede Immobilie, die nach dem 31.12.2007 verkauft oder in der nach diesem Datum Wohnungen vermietet werden Pflicht. Mieter, die vor 2008 bereits in einem Mietverhältnis mit Ihnen standen, können jedoch den Energieausweis nicht von Ihnen verlangen.
Der Energieausweis wird auch in unserem Leitfaden „Abrechnen“ vorgestellt.