Die Hypothek wird heute kaum noch angewandt. Man sollte aber die Regeln kennen, da diese auch in großen Teilen für die heute übliche Grundschuld gelten.
Wird eine Hypothek bestellt, fertigt das Grundbuchamt – falls dies nicht ausgeschlossen wird – einen Hypothekenbrief aus. Der Gläubiger erwirbt dann die Hypothek erst mit Übergabe des Briefes. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek widersprechen, wenn der Brief nicht vorgelegt wird.
Heute wird allerdings meist die Erteilung eines Briefes (auch bei der Grundschuld) ausgeschlossen, wodurch die sogenannte Buchhypothek zum Regelfall wird. Die Buchhypothek wird ausschließlich im Grundbuch eingetragen und mit dem Zusatz „unter Briefausschluss“ ergänzt. Die Rechte der Buchhypothek können dann nur durch Änderungen der Grundbucheintragungen übertragen werden.