Vermieten Sie eine Wohnung, muss der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete an Sie zahlen (§ 535 Abs. 2 BGB). Grundsätzlich können Sie die Miete frei mit dem Vermieter aushandeln. Es darf nur nicht zur Mietüberhöhung oder gar zu Mietwucher kommen.