Unter den Nettoherstellungskosten versteht man alle zur Fertigstellung der Immobilie notwendigen Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Nicht zu den Nettoherstellungskosten gehören die Kosten des Grunderwerbs und der -erschließung, für die Innenraumgestaltung und Möblierung sowie die Honorare für zusätzlich hinzugezogene „Sonderfachleute“.