Sie dürfen eine Miete normalerweise nicht höher ansetzen, als die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Eine Anhebung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete setzt aber voraus, dass Sie auch die anderen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Mieterhöhung einhalten.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann