Wird das Mietverhältnis beendet, muss der Mieter die Mietsache räumen. Das Gesetz spricht davon, dass er die Mietsache an Sie zurück geben muss (§ 546 BGB). Hierzu muss er die gemieteten Räume frei machen (seine Habe aus ihnen entfernen) und die Schlüssel an Sie zurückgeben.
Will er die Wohnung nicht freiwillig räumen, können Sie Ihre Ansprüche nur noch mit Hilfe eine Räumungsklage durchsetzen. Sie dürfen die Räumung also nicht selbst vornehmen. Räumt der Mieter selbst nach einer erfolgreichen Räumungsklage nicht, müssen Sie eine Zwangsräumung erwirken, bei der die Räumung vom Gerichtsvollzieher vollzogen wird.