Von einer Wohngemeinschaft spricht man, wenn mehrere Personen, die keine Familie sind, gemeinsam eine Wohnung bewohnen. Bei der Vermietung an eine Wohngemeinschaft, sollten Sie darauf achten, dass möglichst alle Mitglieder der Gemeinschaft den Mietvertrag unterschreiben.
Denn nur die Mitglieder, die auch den Vertrag unterschreiben sind Ihnen gegenüber für die Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Weigert sich ein Einzelner mitzukündigen, können die anderen die Kündigungserklärung einklagen.
Haben Sie im Mietvertrag die Vermietung an eine Wohngemeinschaft vereinbart, können die verbleibenden WG-Mitglieder bei Auszug von anderen WG-Mitgliedern von Ihnen eine Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder verlangen. Über den Wechsel von Mitgliedern der Wohngemeinschaft muss man Sie aber informieren.