Es gibt durchaus gute Gründe, die für eine Eigentumswohnung sprechen. Zum einen kann es sich hierbei durchaus um eine rentable Kapitalanlage handeln und so beispielsweise eine Säule der Altersversorgung werden. Außerdem erwerben Sie Immobilien-Eigentum, ohne die vielfältigen Aufgaben eines Hauseigentümers übernehmen zu müssen.
Doch wie alles im Leben hat die Medaille Eigentumswohnung auch eine Kehrseite. Da sind zunächst einmal die laufenden Kosten. Für die Nebenkosten der Eigentumswohnung müssen Sie ein sogenanntes Hausgeld entrichten. Dieses Hausgeld ist in der Regel höher, als die Nebenkosten einer vergleichbaren Mietwohnung. Das hängt damit zusammen, dass Sie neben der eigentlichen Wohnung auch zusätzliche Rechte erwerben, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Außerdem sind Sie nicht so frei in Ihren Entscheidungen wie ein Immobilien-Eigentümer. Es gibt genau definierte Rechte und Pflichten für die Wohnungseigentümer, die das Zusammenleben und die Harmonisierung unterschiedlicher Interessen ermöglichen sollen. Hieran sind Sie gebunden.
Sie sehen, auch der Kauf einer Eigentumswohnung sollte sehr genau überlegt sein. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Wohnung zu kaufen, müssen Sie sich auch mit einigen grundlegenden Begriffen vertraut machen. Denn rein rechtlich betrachtet erwerben Sie eigentlich keine Wohnung, sondern den Anteil an einem Haus.
Dieser „Miteigentumsanteil“ bestimmt, dass Ihnen ein bestimmter Anteil der Immobilie und des Grundstücks gehört. Der Miteigentumsanteil wird meist in Tausendstel des Gesamtobjekts ausge-drückt. Sie erwerben also X Promille an der gesamten Immobilie. Es handelt sich hierbei aber um einen imaginären Anteil, also keine bestimmte Quadrat- oder Kubikmeterzahl.
Erst mit dem Sondereigentum erwerben Sie die eigentliche Wohnung. Sie erwerben hierbei jedoch streng genommen nur die Rechte an
Das Sondereigentum darf nicht verwechselt werden mit dem Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das Recht, einen Stellplatz in der Gemeinschaftsgarage zu nutzen.
Das Gemeinschaftseigentum stellt die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dar, deren Mitglied Sie durch den Erwerb der Eigentumswohnung werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet beispielsweise über die Bestellung eines Verwalters, über die Haushaltsmittel, die zum Erhalt der Immobilie zur Verfügung gestellt werden, etwaige Renovierungsmaßnahmen usw.