Immer wieder kommt es zu Zwangsversteigerungen von Immobilien. In den meisten Fällen finden diese statt, weil der Immobilieneigentümer in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist. Daraus zu schließen, dass man bei jeder Zwangsversteigerung eine Immobilie zu äußerst günstigen Konditionen erhält, ist jedoch ein Fehler.
Es gibt es auch hier Mindestgebote - zumindest beim ersten Versteigerungstermin. Werden diese unterschritten, wird der Zuschlag nicht erteilt. Darüber hinaus haben die Gläubiger jederzeit die Möglichkeit, eine Versteigerung zu abzubrechen und so den Verkauf unter Wert zu verhindern. Außerdem finden sich zu einer solchen Versteigerungen häufig eine ganze Reihe von Interessenten ein, die dann den Preis in die Höhe treiben.
Dennoch lohnt es sich immer wieder, auch bei den Zwangsversteigerungen vorbei zu schauen. Wenn es auch nicht das Superschnäppchen wird, so kann man häufig eine Immobilie doch zu attraktiven Bedingungen erwerben.
Versteigerungen und Termine
Zwangsversteigerung von Immobilien finden im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Immobilie befindet. Die Termine werden öffentlich bekannt gemacht (durch Aushang und in der örtlichen Presse).
Das zuständige Amtsgericht kann Ihnen Einsicht in wichtige Unterlagen gewähren. Hier können Sie beispielsweise auch das Verkehrswertgutachten der Immobilie einsehen. Das Gericht kann Ihnen aber keinen Besichtigungstermin einräumen. Dies kann nur der derzeitige Eigentümer, also der Schuldner, für den das Haus versteigert wird. Manchmal kann auch der Gläubiger eine Besichtigung arrangieren.
Wichtig ist, dass Sie sich umfassend über das Objekt informieren. Bei Mietobjekten müssen Sie sich genau über die Kündigungsrechte gegenüber den noch in der Immobilie lebenden Mietern informieren. Sollte der Schuldner noch selbst in dem Haus wohnen, ist zu klären, welche Räumungsmöglichkeiten ihm gegenüber bestehen.