Die Deckungshypothek kann sowohl eine echte Hypothek als auch eine Grundschuld sein, die von einer Hypothekenbank als Sicherheit für ein Darlehen verlangt wird. Eine Deckungshypothek muss im Grundbuch immer erstrangig eingetragen sein.
Die Hypothekenbank braucht Deckungshypotheken zur Absicherung der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe, über die sie ihre Kredite refinanziert. Die Darlehen belaufen sich dabei auf höchstens 60 % des Beleihungswertes der Immobilie.