Grundbuch
Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht geführt. Dabei handelt es sich um ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke eines Bezirks mit den darauf befindlichen Bauwerken verzeichnet sind. Sie finden im Grundbuch beispielsweise
- die Grundstücksdaten des Liegenschaftskatasters (siehe Stichwort Liegenschaftskataster),
- die „subjektiven dinglichen” Rechte des jeweiligen Eigentümers, beispielsweise das Geh- und Fahrrecht (siehe Stichwort Geh- und Fahrrecht) oder das Wegerecht (siehe Stichwort Wegerecht),
- Miteigentumsanteile an einem anderen Grundstück (z.B. gemeinsame Zuwege in einer Reihenhaussiedlung), das dann selbst im Grundbuch nicht erfasst ist.
- zusätzlich Lasten wie Grunddienstbarkeiten (siehe Stichwort Grunddienstbarkeiten), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (siehe Stichwort beschränkte, persönliche Dienstbarkeiten), Nießbrauch (siehe Stichwort Nießbrauch), Reallasten (siehe Stichwort Reallasten) und Erbbaurechte,
- Beschränkungen, die das Verfügungsrecht des Eigentümers beschränken (z. B. bei Insolvenzverfahren über das Vermögen des Eigentümers).