Grunderwerbssteuer
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür die Grunderwerbsteuer an den Fiskus abführen. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und beträgt derzeit zwischen 3,5 und 4,5 %. Berechnet wird die Grunderwerbsteuer auf Basis des „Wertes der Gegenleistung“. Um diesen Wert zu ermitteln werden normalerweise die folgenden Posten addiert:
- Kaufpreis laut Kaufvertrag.
- Nutzungsmöglichkeiten, die dem Verkäufer vorbehalten bleiben (z. B. unentgeltliches Wohnrecht).
- Weitere vom Käufer zu erbringende Leistungen, wie beispielsweise die Übernahme von Maklergebühren, die eigentlich vom Verkäufer zu zahlen wären.
Bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer wird hingegen im Kaufvertrag ausgewiesenes Inventar nicht berücksichtigt. Außerdem sind die folgenden Grunderwerbe grunderwerbsteuerfrei:
- Grunderwerb, der der Erbschaftssteuer oder Schenkungsteuer unterliegt.
- Grunderwerb zwischen Verwandten 1. Grades und deren Ehegatten.
- Grunderwerb zwischen Ehegatten (grunderwerbsteuerfrei).
- Grunderwerb zwischen geschiedenen Ehegatten, wenn der Erwerb der Vermögensauseinandersetzung dient.
- Grunderwerb, bei dem der Wert der Gegenleistung unter 2.500 € liegt.