Die Grundsteuer wird häufig mit der Grunderwerbsteuer verwechselt, mit der sie aber nichts zu tun hat.
Die Grundsteuer wir von der Gemeinde auf Ihren Grundbesitz erhoben. Die Vorgehensweise der Ermittlung soll anhand eines Beispiels ermittelt werden:
1. Feststellung des Einheitswertes 200.000 €
2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags: Einheitswert x Grundsteuermesszahl (im Beispiel 3,5 Promille) 200.000 x 3,5 %o= 700,00 €
3. Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (Prozentsatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Im Beispiel 300 %) 700 x 300 % = 2.100 €
Die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter kann im Mietvertrag vereinbart werden.