Das Kataster beinhaltet die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke eines Bundeslandes. Dabei werden durch Beschreibungen und grafische Aufzeichnungen (Liegenschaftskarten) die geometrische Lage, die baulichen Anlagen, die Art, Nutzung und Größe festgehalten. Das Kataster ist Grundlage des Grundbuches.
Das Kataster unterliegt meist dem Innen-, Finanz- oder Wirtschaftsministerium der einzelnen Länder. Es wird von dem zuständigen Vermessungsamt geführt.