Für die erfolgreiche Vermittlung beispielsweise eines Immobilienverkaufs erhält der Makler eine Provision, die auch Courtage genannt wird. Die Höhe dieser Provision ist grundsätzlich Verhandlungssache und kann bei Immobilienverkäufen bis zu 6 % des Kaufpreises (zzgl. MwSt.) betragen. Normalerweise liegt die Maklerprovision bei etwa 3 % (zzgl. MwSt.).
Hat Ihnen der Makler einen Mieter vermittelt, kann er bis zu zwei Monats-Kaltmieten (zzgl. MwSt.) als Provision fordern. Die Maklerprovision ist eine reine Erfolgsvergütung. Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers, wonach er auch Anspruch auf eine Vergütung hat, wenn die Vermittlung nicht erfolgreich war, sind unwirksam.