Wollen Sie beispielsweise Ihre Immobilie verkaufen, muss dieser Verkauf vom Notar beurkundet werden. Bei der Beurkundung ist er gesetzlich verpflichtet, Sie und den Käufer über die rechtliche Tragweite des Kaufvertrages aufzuklären. Hierzu gehören beispielsweise Informationen zu folgenden Aspekten:
Er berät aber nicht in anderen Fragen des Vertrages, beispielsweise ob der Kaufpreis für die Immobilie den Marktpreisen entspricht. Für seine Arbeit erhält der Notar die Erstattung der Auslagen und die sogenannten Notargebühren, die sich nach der gesetzlich festgelegten Kostenordnung richten.