Häufig wird die Abwicklung eines Immobilienverkaufs über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt. Hierbei handelt es sich um ein Konto, das der Notar einrichtet und verwaltet. Der Käufer zahlt den Kaufpreis zunächst auf das Notaranderkonto ein. Nach Eingang des Geldes veranlasst der Notar die für den Verkauf notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Sind die Eintragungen erfolgt, überweist der Notar das Geld vom Notaranderkonto an den Verkäufer.
So wird sichergestellt, dass der Verkäufer das Geld erst bekommt, wenn die rechtliche Übertragung der Immobilie abgeschlossen ist. Der Verkäufer hingegen kann sicher sein, dass seine Immobilie erst überschrieben wird, wenn die Zahlung des Kaufpreises durch Eingang auf dem Notaranderkonto gesichert ist.