Soll beispielsweise eine neue Straße gebaut, eine Mülldeponie angelegt, neue Gleisanlagen für die Bahn geschaffen oder ein Flughafen neu gebaut werden, muss zunächst geprüft werden, ob die Maßnahme überhaupt zulässig ist. Hierzu wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Der Träger der Baumaßnahme muss dann alle Unterlagen der Planfeststellungsbehörde (Landratsamt, Bezirksregierung, Eisenbahnbundesamt usw.) einreichen. Die Planfeststellungsbehörde fordert dann die zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme auf. Außerdem werden Pläne der von der Maßnahme betroffenen Gemeinden zur öffentlichen Auslegung zugesandt.
Die öffentliche Auslegung wird eine Woche vorher bekannt gegeben. Die Pläne werden zwei Monate ausgelegt. In dieser Zeit und noch zwei Wochen danach können die Bürger Ihre Bedenken, Vorschläge und Anregungen zu dem Projekt vorbringen.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Er wird allen Bürgerinnen und Bürgern zugestellt, deren Einwendungen bei der Planung nicht berücksichtigt wurden. Diese können dann eine Anfechtungsklage erheben.