Eine Zwangsversteigerung wird auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger eingeleitet, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Sie wird bei Immobilien von dem Amtsgericht durchgeführt, in dessen Zuständigkeit sich die Immobilie befindet. Dieses Amtsgericht informiert auch über den Termin der Zwangsversteigerung. Außerdem werden die Termine in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Im Internet gibt es Suchportale (z. B. www.zwangsversteigerung.de), auf denen man sich über die Termine informieren kann. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Leitfaden „Investieren“ im Kapitel „Häuser in der Zwangsversteigerung“.