Kennzeichnend für die meisten Bauträgerverträge ist, dass der Bauträger
Bauträger benötigen gemäß § 34c GewO eine Gewerbeerlaubnis. Sie müssen sich außerdem nach den Vorgaben der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehns- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) richten.
Zu den Vorteilen des Bauträgermodells gehört, dass Sie einen Ansprechpartner für alle Fragen haben. Der Bauträger als Bauherr erledigt alle Formalitäten. Außerdem haben Sie von Anfang einen fest stehenden Preis für Ihre Immobilie, so dass sich die Finanzierung leichter berechnen lässt.
Nachteilig ist aber, dass Sie nach Vertragsabschluss keinen Einfluss auf die Bauausführung haben. Außerdem müssen Sie die Grunderwerbsteuer auf die gesamte vertraglich vereinbarte Summe zahlen. Hinzu kommt, dass bei einer Insolvenz des Bauträgers keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden können. Im Extremfall kann die Insolvenz des Bauträgers auch dazu führen, dass Sie Ihr ganzes bereits gezahlte Geld verlieren.