Durch den Bauträgervertrag beauftragen Sie einen Bauträger eine Immobilie zu errichten. Gleichzeitig verpflichten Sie sich diese zu einem fest vereinbarten Preis abzunehmen. Der Bauträgervertrag umfasst sowohl Elemente eines Kaufvertrages als auch eines Werkvertrages.
Wichtigster Werksvertragsbestandteil ist die Leistungsbeschreibung. In ihr wird die Bauausführung verbindlich geregelt. Die Gewährleistung richtet sich nach dem Werkvertragsrecht. Neben einer detaillierten Leistungsbeschreibung sollten Sie als Käufer darauf bestehen, dass folgende Leistungen im Rahmen des Vertrages geregelt werden: