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Leitfaden | Abrechnen

Übersicht

Die Nebenkostenabrechnung


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Neben der Miete stellen die Nebenkosten einen immer größer werdenden Posten dar, der leider nur zu oft für Ärger sorgt. Auf der einen Seite rechnet der Mieter diese Kosten – durchaus zu Recht – in die Miete ein. Auf der anderen Seite haben Sie als Vermieter nichts davon, denn Sie können nur tatsächlich entstandene Kosten geltend machen.

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Die Heizkostenabrechnung


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Heizkosten sind ein heikles Thema. Auf der einen Seite steht das vom Gesetzgeber vorgegebene, recht komplizierte Verfahren. Auf der anderen Seite die Mieter, die immer der Meinung sind, dass Sie Öl oder Gas zu teuer einkaufen. Das sind Ihre Rechte und Pflichten.

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Besonderheiten bei Eigentumswohnungen


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Im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen gibt es einige Besonderheiten bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten. Es dürfen nicht alle Kosten, die vom Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung gegenüber dem Eigentümer abgerechnet werden, auch direkt auf den Mieter umgelegt werden. Aber auch sonst gibt es einiges zu beachten, was wir Ihnen in diesem Beitrag näher bringen wollen.

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Die Anlage V 2011 für Vermieter


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Wenn Sie Ihr Haus vermietet haben und die Mieter pünktlich ihre Miete zahlen, freut sich auch das Finanzamt. Denn wie bei allen Einnahmen will es auch hier ein Stück von Ihrem Kuchen haben. Bei den Mieteinnahmen handelt es sich um sogenannte „Steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (§ 21 EStG). Die entsprechenden Daten müssen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung auf dem Formular „Anlage V“ einreichen.

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Wie Sie die Miete erhöhen


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Es gibt nur wenige Bereiche, in denen so widersprüchliche Interessen aufeinander treffen wie bei der Mieterhöhung. Sie haben Anspruch auf eine vernünftige Rendite Ihres Kapitals. Andererseits ist der Mieter natürlich daran interessiert, so günstig wie möglich zu wohnen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Mieterhöhungsverfahren vor dem Gericht enden. Da der Gesetzgeber hier einige Regularien – zugunsten des Mieters – festgelegt hat, kommt es dort leider immer wieder vor, dass der Vermieter das Nachsehen hat.

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Wirtschaftlichkeitsgebot - was ist das?


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Gerade in Zeiten ständig steigender Energiepreise wird immer häufiger vom Wirtschaftlichkeitsgebot des Vermieters gesprochen. Für den Mieter ist das ganz einfach: Sie sind verpflichtet, das günstigste Angebot für ihn zu nutzen. Doch hier irrt der Mieter. Nur weil Sie nicht die preiswerteste Offerte genutzt haben, heißt das noch lange nicht, dass Sie gegen das Wirtschaftlichkeitsverbot verstoßen haben.

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