Deutschland ist einem demografischen Wandel unterworfen, der den Bedarf an sogenannten „barrierefreien Immobilien“ weiter steigen lässt. Vor diesem Hintergrund versprechen Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben, zukünftig nicht nur, dass sich die Wohnungen leichter vermieten lassen. Sie erzielen auch eine höhere Rendite. Doch wann ist eine Wohnung „barrierefrei“? Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, um ihr Mietobjekt entsprechend auszustatten? In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema „Barrierefreie Immobilie“.
Was heißt „barrierefrei“?
Bedingt durch natürlich Alterungsprozesse oder außergewöhnliche Ereignisse wie Unfallverletzungen oder chronische Erkrankungen kann eine Wohnung schnell für einen Mieter „unbewohnbar“ werden. So kommt beispielsweise ein an den Rollstuhl gebundener Mieter mit seinem Rollstuhl nicht mehr durch Türen mit „normalen“ Maß. Würden jetzt die Türen der Wohnung entsprechend verbreitert, wäre dies ein Beitrag zur Barrierefreiheit der Wohnung.
Voraussetzung für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist zunächst einmal, zu erkennen, wo sich Barrieren befinden. Im zweiten Schritt wird dann überlegt, wie diese Barrieren entfernt werden können, wobei hier auch ökonomische Komponenten eine wichtige Rolle spielen. Die Umgestaltung des Wohnraums muss für den Vermieter finanzierbar sein und sich mittel- bis langfristig über die Mieteinnahmen amortisieren.