Warum soll das Dachgeschoss weiter ein Schattendasein in Ihrer Immobilie führen? Hier lässt sich in vielen Fällen noch eine schöne Wohnung einrichten, die sicher schnell seinen Liebhaber findet. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Licht. In diesem Beitrag wollen wir uns speziell mit den Möglichkeiten befassen, wie man Tageslicht in eine Dachgeschoss-Wohnung bekommt.
Bevor Sie sich mit den Details des Dachgeschoss-Ausbaus befassen, müssen Sie klären, ob die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Dachausbau als Wohnraum gegeben sind. Ob ein Dachausbau möglich ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und den Bestimmungen der Landesbauordnungen. Da hier zum großen Teil Landesrecht angewandt wird, sollten Sie sich vor dem Ausbau von einem Architekten beraten lassen, ob ein Ausbau möglich ist.
Wichtig ist vor allem die Raumhöhe. Meist wird hier vorgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der Grundfläche eine Höhe von 2,40 m oder mehr aufweisen muss.
Licht unterm Dach
Vorgeschrieben ist auch, dass Wohnräume eine Mindestfensterfläche von einem Achtel der Grundfläche aufweisen müssen. Für den Dachbereich ist dies allerdings sehr wenig. Vorzugsweise sollte man sich hier eher an die DIN-Norm 5034 (Tageslicht in Innenräumen) halten. Hier wird eine Lichtfläche von 55 % der Raumbreite vorgegeben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten des Fenstereinbaus:
Gaube – ja oder nein?
Bevor Sie eine Gaube planen, müssen architektonische und baurechtliche Fragen geklärt werden. Gauben verändern das Aussehen eines Hauses sehr stark. Man sollte deshalb eher sparsam damit umgehen. Eine breite Gaube schafft darüber hinaus mehr Raum als viele kleine, nebeneinander platzierte Gauben.
Gauben müssen in den meisten Fällen genehmigt werden. Einige Kommunen besitzen allerdings eine Gaubensatzung. Werden die Vorgaben dieser Satzung eingehalten, muss meist keine zusätzliche Genehmigung eingeholt werden. Am besten informieren Sie sich vorher bei dem für Ihre Immobilie zuständigen Bauamt. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, müssen Sie den Einbau auch mit den Denkmalschutzbehörden abklären.
In der Gaube werden die Fenster senkrecht eingebaut. Das bedeutet, dass die Lichtausbeute geringer ist, als bei Fenstern, die direkt in die Dachschrägen eingebaut werden. Das kann aber gerade bei heißen Tagen auch ein Vorteil sein, weil die Räume dann nicht so schnell aufheizen. Außerdem entsteht durch den Einbau einer Gaube mehr Platz, da man auch im Gaubenbereich aufrecht stehen kann.
Eine Gaube muss, wie das gesamte Dach, den Wärmeschutzanforderungen entsprechend eingebaut werden. Die Dämmung sollte genau stark sein, wie die des übrigen Daches. Es muss beim Einbau sorgfältig gearbeitet werden, damit an den Stellen, an denen Gaube und Dach aneinanderstoßen keine Wärmebrücken entstehen. An diesen Stellen sollten auch spezielle Dichtungsbleche eingesetzt werden, damit zwischen Dach und Gaube keine Feuchtigkeit eindringen und das Dach beschädigen kann.