Bei Schäden, die durch Feuchtigkeit entstehen, stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufkommen muss. Hier gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip (wer den Schaden verursacht muss auch die Kosten der Beseitigung tragen).
Wurden Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel verursacht, kann der Mieter haftbar gemacht werden, wenn Sie ihm nachweisen können, dass er unzureichend gelüftet oder falsch geheizt hat. Allerdings müssen Sie dies beweisen, was häufig nicht ganz einfach ist.
Sind fehlerhafte Isolierungen, undichte Fenster oder Dächer die Ursache für Feuchtigkeit oder Schimmel in der Wohnung, müssen Sie dafür geradestehen. Der Mieter kann dann die Miete mindern und sogar Schadenersatz fordern.
Stellt Ihr Mieter Feuchtigkeitsschäden fest, muss er Sie darüber unverzüglich informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entstehen dadurch weitere Schäden, kann er keine Mietminderung geltend machen. Sie können dann aber im Gegenzug Schadenersatz von ihm verlangen.