Zur Instandsetzung gehören die Maßnahmen, die zur Behebung der Schäden an einem Gebäude oder dessen Einrichtungen notwendig sind. Dazu gehört auch die Ersatzbeschaffung beschädigter oder zerstörter Teile. Führen Sie die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch und wird dadurch der Gebrauchswert eines Mietobjektes erheblich beeinträchtigt, müssen Sie damit rechnen, dass der Mieter die Miete mindert. Abgesehen von Kleinreparaturen – deren Abwicklung im Mietvertrag geklärt sein muss – können Instandsetzungskosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden.