Mietermodernisierung
Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich Ihre Sache. Wird eine Modernisierung jedoch vom Mieter durchgeführt, spricht man von einer Mietermodernisierung.
Modernisierungen darf der Mieter nur mit Ihrer Erlaubnis durchführen. Nur, wenn die Veränderung bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne großen Aufwand entfernt werden kann oder wenn es sich um eine kleinere Maßnahme handelt, wie das Verlegen einer Telefonleitung, kann auf Ihre Einwilligung verzichtet werden.
Will Ihr Mieter eine Modernisierungsmaßnahme durchführen, sollten Sie hierüber eine schriftliche Vereinbarung treffen, die mindestens die folgenden Punkte enthalten sollte:
- Genaue Beschreibung der vom Mieter geplanten Maßnahme. Hier sollte festgehalten werden, was der Mieter verändern darf und was nicht.
- Ihre Zustimmung. Diese Zustimmung sollten Sie um den ausdrücklichen Hinweis ergänzen, dass hieraus keine weiteren Ansprüche für die Zukunft abgeleitet werden können.
- Eventuelle Verpflichtungen des Mieters bei Auszug aus der Wohnung. Beispielsweise, dass der Mieter beim Auszug einen Rückbau seiner Maßnahme vornehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen muss.
- Eventuelle Gegenleistungen Ihrerseits für die entstehende Werterhöhung. Auch hier sollten Sie festschreiben, dass mit diesen Leistungen alle Ansprüche des Mieters abgegolten sind.
- Ausdrücklicher Hinweis, dass der Mieter für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme haftet. Es sollte auch ausdrücklich vereinbart werden, dass der Mieter für alle durch die von ihm durchgeführte Maßnahme verursachte Schäden haftet und verpflichtet ist eine Haftpflichtversicherung für beim Umbau entstehende Schäden abzuschließen.