Baumschutz
Kommunen und Landkreise haben häufig sogenannte Baumschutzverordnungen oder –satzungen. Diese schreiben vor, dass zum Fällen von Bäumen ab einer bestimmten Größe eine Genehmigung eingeholt werden muss. Meist gelten diese Vorschriften auch für Baumfällarbeiten auf privaten Grundstücken. Häufig führen diese Bestimmungen dazu, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nur noch schwer nachkommen können. Gleichzeitig kann der Baumbestand den Wert des Grundstücks mindern.