Leistungsumfang und KostenWas kann ich abrechnen? Die hausblick Nebenkostenabrechnung ist für private Vermieter gedacht, die Nebenkosten und Heizkosten für vermietete Wohnungen und Häuser abrechnen möchten. Eine gewerbliche Nutzung unter Ausweisung der Umsatzsteuer oder die Hausgeldabrechnung für Eigentümergemeinschaften im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) werden von hausblick derzeit nicht unterstützt.
Wie viele Wohnungen kann ich abrechnen? Mit der hausblick Nebenkostenabrechnung können Sie bis zu 5 Wohnungen abrechnen, ganz gleich ob diese im selben Objekt liegen (Mehrfamilienhaus) oder ob es sich um 5 einzelne Gebäude handelt. Möchten Sie weitere Abrechnungen erstellen, können Sie weitere Abrechnungspakete erwerben.
Kann ich auch Heizkosten abrechnen? Ob die Heizkosten von einem externen Anbieter ermittelt werden oder Sie über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler selbst abrechnen wollen: Die hausblick Nebenkostenabrechnung bietet Ihnen sämtliche Funktionen und unterstützt Sie kompetent bei Ihrer Abrechnung.
Was kostet die Abrechnung? Für die Online-Nebenkostenabrechnung auf hausblick zahlen Sie günstige 29,95 € pro Abrechnungsjahr und können dann bis zu 5 Wohneinheiten einfach und korrekt abrechnen.
Kann ich auch mehr als 5 Wohneinheiten abrechnen? Die hausblick-Nebenkostenabrechnung ist auf maximal 5 Wohneinheiten begrenzt. Wenn Sie mehr Wohnungen mit dem einfachen Schritt-für-Schritt System abrechnen wollen wenden Sie sich bitte an die kostenlos hausblick-Infoline: Telefon 0800 428 725 425 („0800 – HAUSBLICK“).
Welche Jahre kann ich abrechnen? Sie können beliebige Zeiträume ab dem Jahr 2007 abrechnen. Jedes Abrechnungsjahr können Sie für nur je 29,95 € freischalten. Innerhalb eines Abrechnungsjahres können Sie jeden beliebigen Abrechnungszeitraum anlegen. Ein Abrechnungszeitraum umfasst dabei maximal 365 Tage. Es können auch kürzere Zeiträume abgerechnet werden, wenn z.B. ein Haus unterjährig gekauft oder verkauft wurde.
Anmeldung und DatenspeicherungWarum muss ich mich anmelden? Damit Ihnen Ihre Daten dauerhaft zur Verfügung stehen und auch zukünftig genutzt werden können, benötigen Sie einen hausblick-Account, in dem Ihre Eingaben verschlüsselt gespeichert werden. Die Anmeldung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Als registriertes Mitglied nutzen Sie weitere Angebote von hausblick kostenfrei – z.B. das Vermieter-Forum oder die Objektverwaltung. Auf Wunsch erhalten Sie regelmäßig den hausblick Report, unseren kostenlosen Infoservice für Vermieter.
Sind meine Daten sicher? Alle Daten werden auf unserem sicheren Server gespeichert. Sie können somit weltweit darauf zugreifen, ohne Angst vor Datenverlust durch Systemcrashs oder Viren auf Ihrem PC. hausblick stellt sicher, dass die Daten dabei den bestmöglichen technischen Schutz genießen. Sie können Ihre Daten unbesorgt in Ihrem gesicherten Bereich speichern, denn nur Sie kennen das Passwort. Auch das hausblick Team kann Ihre Daten nicht entschlüsseln oder einsehen.
Kann ich alte Nebenkostenabrechnungen wieder aufrufen? Sämtliche Abrechnungen werden in der Dokumentenverwaltung von hausblick gespeichert. Sie können jederzeit die Abrechnung wieder aufrufen, Änderungen vornehmen und neue PDF-Dokumente erzeugen. Auch wenn Sie nicht alle Daten direkt zur Hand haben, können Sie bereits mit der Abrechnung beginnen und die fehlenden Daten später ergänzen. Ihre bereits erfassten Daten werden automatisch gespeichert, so dass Sie nichts doppelt eingeben müssen.
TechnikFunktioniert das mit jedem Browser? Für die Nebenkostenabrechnung wird die Microsoft-Komponente Silverlight® genutzt. Silverlight ist für den Internet Explorer ab Version 7 oder Firefox ab Version 3 verfügbar. (Für die Funktion und Sicherheit innerhalb anderer Browser übernehmen wir keine Gewähr.)
BedienungKann ich das wirklich selbst? Die Nebenkostenabrechnung mit hausblick ist besonders einfach. In 3 einfachen Schritten werden Sie durch die Abrechnung geführt. Dabei werden alle relevanten Angaben erfasst. Dank der intelligenten Plausibilitätsprüfung werden unschlüssige Angaben automatisch aufgezeigt und sind mit wenigen Mausklicks korrigiert. So kann wirklich jeder eine rechtssichere, korrekte und ansprechende Abrechnung erstellen.
Werden meine Daten in das nächste Jahr übernommen?
Kann ich eine Abrechnung nachträglich ändern?
Wie bekomme ich das Ergebnis?
Wo bekomme ich Hilfe?
Inhaltliche Fragen zur NebenkostenabrechnungWelche Daten brauche ich? Für eine korrekte Nebenkostenabrechnung mit hausblick brauchen Sie nur wenige Informationen. Schritt 1: In der Objektverwaltung erfassen Sie die Angaben zu Ihrem Objekt (Anschrift, Objekttyp, Anzahl der Wohnungen) sowie Ihre Adresse. Außerdem können Sie hier (falls benötigt) Ihre Heizkostenabrechnung konfigurieren (externer Anbieter oder eigene Abrechnung). Schritt 2: Mit wenigen Klicks erfassen Sie die zu verteilenden Rechnungen für Ihr Objekt. Dabei wird automatisch abgefragt, nach welchem Schlüssel (z.B. Wohnfläche) die Kosten auf Ihre Mieter umgelegt werden sollen. Außerdem können Sie angeben, dass haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG ausgewiesen werden sollen. Schritt 3: Jetzt werden alle notwendigen Daten zu Ihren Mietern erfasst. Dabei sorgt die intelligente hausblick-Automatik dafür, dass Sie nicht mit unnötigen Eingaben konfrontiert werden. Danach erhalten Sie eine Übersicht über das Abrechnungsergebnis und können auf einen Blick sehen welche Kosten für Ihre Mieter angefallen sind und wie das Verhältnis zu den Vorauszahlungen ist. Ggf. können Sie direkt eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen vornehmen. Mit einem Mausklick erzeugen Sie nun die ansprechenden PDF-Dokumente und können diese für die Mieter ausdrucken oder per E-Mail versenden. Die fertigen Nebenkostenabrechnungen werden automatisch in Ihrer persönlichen Dokumentenverwaltung gespeichert und können dort ganz leicht wiedergefunden werden.
Welche Umlageschlüssel kann ich verwenden? Die hausblick Nebenkostenabrechnung bietet standardmäßig bereits die gängigsten Umlageschlüssel an (z.B. Wohnfläche oder Personentage). Sollten Sie in Ihrem Mietvertrag jedoch noch einen anderen Verteiler verwenden, können Sie per Klick Ihren eigenen Schlüssel erstellen und sofort verwenden.
Welche Kosten darf ich umlegen? Lesen Sie dazu unseren Vermieter-Leitfaden:
Während des Abrechnungszeitraums gab es einen Mieterwechsel. Was mache ich jetzt? Mieterwechsel bilden Sie kinderleicht mit der hausblick Nebenkostenabrechnung ab. hausblick ermittelt automatisch taggenau die entsprechenden Kosten und legt diese korrekt auf Ihre Mieter um.
Was passiert bei Leerstand? Bei Leerstand einer oder mehrerer Wohneinheiten sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Auch hier hilft Ihnen die hausblick Nebenkostenabrechnung alles richtig zu machen. Es wird genau ermittelt, welche Kosten auf den Leerstand entfallen.
Bis wann muss ich abgerechnet haben? Lesen Sie dazu unseren Vermieter-Leitfaden:
Wann muss mein Mieter zahlen? Nach § 286 BGB ist der Mieter verpflichtet Nachzahlungen, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergeben, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung zu zahlen.
Darf ich die Vorauszahlung erhöhen? Wie? Die monatlichen Vorauszahlungen für die Neben- und Heizkosten können Sie angemessen erhöhen, wenn sich eine Nachzahlung aus der Abrechnung ergibt. Mit dem Nebenkosten-Tool von hausblick erledigen Sie das mit wenigen Mausklicks. Die Anpassung wird dann direkt auf dem Anschreiben der Abrechnung angegeben. |