Wenn Immobilien an die nächste Generation übertragen werden, steht neben den eigenen Kindern oder anderen Personen auch der Fiskus bereit, um sich seinen Anteil zu sichern. Darum ist es wichtig, dass Sie die Bestimmungen bezüglich der Erbschaftsteuer beziehungsweise der Schenkungsteuer zu kennen (die Regelungen sind hier nahezu identisch).

Die Steuerklassen
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind im gleichen Gesetz geregelt und in der Höhe identisch. Die Erben (beziehungsweise Beschenkten) werden in drei Steuerklassen eingeteilt:
| Steuerklasse | Zu dieser Steuerklasse gehören: |
| I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder des Erblassers, Enkelkinder, Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen |
| II | Eltern und Voreltern bei Erwerben durch Schenkung (für Erwerbe von Todes wegen siehe Steuerklasse I), Geschwister (auch Halbgeschwister), Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und den geschiedenen Ehegatten. |
| III | Alle Übrigen |