Wenn es um die Übertragung der Immobilie an die Nachkommen geht, stellt sich für viele die Frage, ob eine Schenkung – also die Übergabe zu Lebzeiten – sinnvoll ist. Man spricht in diesen Fällen auch von der vorweggenommenen Erbfolge. Die Gründe, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten zu „verschenken“ sind dabei unterschiedlichster Natur.
In den meisten Fällen stehen bei der Schenkung steuerliche Interessen im Vordergrund. Daneben steht aber auch die Befürchtung im Raum, dass die Immobilie bei einer „normalen Erbschaft“ an eine Erbengemeinschaft fällt und evtl. versteigert oder verkauft wird, da diese sich nicht einigen kann – was eventuell nicht im Sinne des Schenkenden ist. Hier kann eine Schenkung unter Auflagen sinnvoll sein.

Steuern sparen durch Schenkung
Durch Ausnutzung der Möglichkeit, schon zu Lebzeiten zu verschenken, können Sie einiges an Steuern sparen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Regelung, dass Schenkungen und Erbschaften von ein und derselben Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengefasst werden. Hier zeigt sich, dass frühzeitige Schenkungen eine Menge Geld sparen können.
Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Sie haben nur einen Sohn, der Alleinerbe der Immobilie wird. Würde er das Gebäude erben, müsste er 600.000 Euro mit 15 % versteuern, also 90.000 Euro an den Fiskus abführen. Schenken Sie ihm aber frühzeitig einen Anteil von 400.000 Euro und versterben Sie 11 Jahre nach der Schenkung, erbt der Sohn nur noch 600.000 Euro. Hierfür steht ihm aber, da die 10 Jahre abgelaufen sind, wieder ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, so dass er nur noch 200.000 Euro mit 11 % versteuern müsste, folglich 22.000 Euro. Die Steuerersparnis beläuft sich bei dieser Modellrechnung auf 68.000 Euro.