Keiner spricht gerne über sein Ableben. Aber wenn es um den Fiskus geht, kommt man um das Thema Sterben nicht herum. Erbschaften werden mit einer Erbschaftssteuer belegt. Nach den gleichen Bestimmungen werden auch Schenkungen versteuert, so dass man hier von der Erbschaft- und Schenkungssteuer spricht. Für nahe Angehörige gelten recht hohe Freibeträge und relativ niedrige Steuersätze. Je weiter der Verwandtschaftsgrad vom Erblasser entfernt ist, umso höher wird der Steuersatz und geringer wird der Freibetrag.
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer wird detailliert im Leitfaden „Verkaufen“ erklärt.