Beurkundungen werden von einem Notar vorgenommen, der den Vertragstext verfasst, diesen erläutert und am Schluss die Unterschriften entgegen nimmt. Der Notar prüft dabei die juristische Korrektheit der Urkunde (z. B. des Vertrages). Er berät aber beispielsweise bei einem Verkauf einer Immobilie nicht über die Frage, ob der Kaufpreis marktgerecht ist oder nicht.