 | Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der Frage beschäftigen, was nach Ihrem Ableben zum Beispiel mit dem Miethaus passieren soll. Der Gesetzgeber gibt Ihnen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Sie Ihr Testament oder Ihren Erbschaftsvertrag individuell so gestalten, dass auch nach Ihrem Ableben das von Ihnen geschaffene Vermögen in Ihrem Sinne weitergeführt wird.
Weiterlesen ... |