Wenn ein Streit mit dem Mieter vor dem Gericht endet, prallen die Meinungen der Kontrahenten aufeinander. Meist handelt es sich dabei um Behauptungen, die für den Richter eigentlich uninteressant sind. Für ihn zählen nur bewiesene Tatsachen. Hier stellt sich die Frage nach der sogenannten „Beweislast“. Wer muss die Beweise für vorgetragene Fakten erbringen?
Was bedeutet Beweislast?
Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wird der Mieter den Sachverhalt anders darstellen, als sie. Das Gericht kann also nicht aufgrund der Aussagen der Prozessparteien entscheiden. Nun müssen die unterschiedlichen Behauptungen bewiesen werden. Der Prozesserfolg hängt also davon ab, was man vor Gericht beweisen muss und vor allem, ob man dies auch kann.
Die von den Parteien vorgetragenen Fakten müssen grundsätzlich nur dann bewiesen werden, wenn sie von der Gegenseite bestritten werden. Das kann aber unter Umständen teuer werden. Denn wer die Beweislast trägt, muss auch die hierbei anfallenden Kosten übernehmen. Wenn beispielsweise eine strittige Aussage nur durch einen Gutachter geklärt werden kann, muss derjenige, der die Beweislast hat, den Gutachter bezahlen – die dabei entstehenden Kosten liegen meist im vierstelligen Bereich.

Erst darlegen – dann beweisen
Sie gehen also vor Gericht in drei Schritten vor. Zunächst formulieren Sie, auf oder gegen was Sie klagen wollen. Sie schildern für das Gericht, was vorgefallen ist, warum daraus Nachteile für Sie entstanden sind und welche Ansprüche Sie hieraus gegenüber dem Beklagten (dem Mieter) ableiten.
Dann untermauern Sie die Klage mit Fakten, die Sie in dieser Phase noch nicht beweisen müssen. Sie sollten sich aber schon bei der Darlegung der Fakten darüber Gedanken machen, wie Sie diese später beweisen. Es ist auch durchaus sinnvoll, hier schon Beweismittel zu benennen. Denn der Beklagte erhält Ihre Klageschrift zur Stellungnahme. Erkennt er anhand der von Ihnen genannten Beweismittel, dass er nur geringe oder gar keine Chancen mehr hat, wird er wahrscheinlich darauf verzichten, sich mit Ihnen vor Gericht auseinanderzusetzen. Sie brauchen dann Ihren Vortrag nicht mehr beweisen und Sie sparen Geld und Nerven.
Für den weiteren Verlauf kommt es jetzt auf die Reaktion des Beklagten an (in diesem Falle also Ihres Mieters). Nimmt er zu Ihrem Vortrag keine Stellung oder bestätigt sogar Ihre Aussagen, wird das Verfahren beendet und Sie gewinnen den Prozess. In den meisten Fällen wird Ihr Mieter jedoch Ihre Angaben anzweifeln oder bestreiten und die Fakten aus seiner Sicht vorlegen. Dann müssen die Angaben der Parteien bewiesen werden.