Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, stehen Sie im Spannungsfeld zwischen dem Mieter und der Eigentümergemeinschaft. Selbstverständlich sind Sie grundsätzlich in Ihrer Entscheidung frei, zu vermieten. Aber es gibt doch einige Besonderheiten, die Sie beim Abschluss eines Mietvertrages beachten müssen.
Erst in die Gemeinschaftsordnung schauen
Wenn Sie den Mietvertrag für Ihre Eigentumswohnung vorbereiten, lesen Sie noch einmal die Gemeinschaftsordnung durch und prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag nicht im Widerspruch zu dieser steht. Grundsätzlich gilt, dass die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung Vorrang vor den Vereinbarungen im Mietvertrag haben. Ist beispielsweise in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass das Halten von Hunden nicht erlaubt ist, können Sie dies dem Mieter nicht per Mietvertrag erlauben.
Insbesondere bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums sollten Sie aufpassen. Hier dürfen Sie in keinem Fall dem Mieter im Mietvertrag mehr Rechte einräumen, als Ihnen selbst nach der Gemeinschaftsordnung zustehen.
Die Mietergemeinschaft hat die Möglichkeit, den Mieter auf Unterlassung von Handlungen zu verklagen. Wenn Sie dann im Mietvertrag weitgehende Zugeständnisse gemacht haben, kann der Mieter seinerseits die Miete kürzen oder gar verweigern und im Extremfall sogar fristlos kündigen und Schadenersatzforderungen geltend machen.