Sicher haben Ihre Mieter auch Ihnen schon Einzugsermächtigungen erteilt, die es Ihnen ermöglichen, die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen oder -pauschalen direkt vom Konto des Mieters abzubuchen.
Die Sicherheit der Einzugsermächtigung ist jedoch nicht so hoch, wie oft angenommen wird. Der Mieter kann einem Bankeinzug noch sechs Wochen nach der Belastung seines Kontos widersprechen.