Haben Sie einem Mieter gekündigt, kann er eine besondere Härte geltend machen, die einen Auszug für ihn unzumutbar macht.
Häufig wird hier fehlender Ersatzwohnraum geltend gemacht. Dieser Härtegrund wird auch anerkannt, wenn der Mieter keine neue Wohnung zu zumutbaren Bedingungen gefunden hat. Dabei ist ihm aber auch eine kleinere, teurere Wohnung zuzumuten. Auch eine Wohnung in einer anderen Gegend muss er akzeptieren. Als Härtegründe werden beispielsweise auch das hohe Alter des Mieters, vorliegende Invalidität oder Gebrechen, eine Schwangerschaft, eine große Zahl von Kindern, Probleme beim Schul- oder Kindergartenwechsel, kurz bevorstehende Examen oder vergleichbare Prüfungen, geringes Einkommen, schwere Erkrankungen usw. anerkannt.